1. Ansprüche
Der Verkäufer haftet für Qualitäts-/Menge -Diskrepanz, die auf eine absichtliche oder fahrlässige Maßnahme des Verkäufers zurückzuführen sind. Der Verkäufer haftet nicht für die Diskrepanz für Qualität/Menge, die auf Unfall, Gewalt Majeure oder die vorsätzliche oder fahrlässige Maßnahmen eines Dritten zurückzuführen ist. Im Falle einer Qualitäts-/Menge -Diskrepanz wird der Anspruch innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft der Waren am Bestimmungsort vom Käufer eingereicht. Der Verkäufer ist nicht für einen Anspruch verantwortlich, der vom Käufer aus der oben genannten Gültigkeitszeit von Ansprüchen eingereicht wurde. Unabhängig davon ist der Verkäufer nicht verantwortlich, es ist nicht verantwortlich, es sei denn, der Käufer beweist erfolgreich, dass die Diskrepanz der Qualität/Menge das Ergebnis der absichtlichen oder fahrlässigen Maßnahmen des Verkäufers mit Inspektionsbericht ist, das von einer von einem Verkäufer und Käufer gemeinsam ausgewählten Inspektionsagentur ausgestellt wurde. Unabhängig davon, dass der Anspruch des Käufers auf Qualitäts-/Menge -Diskrepanz der Verspätung der verspäteten Zahlung annimmt und angesammelt wird, zu dem die Zahlung fällig ist, sofern der Käufer nicht erfolgreich nachweist, dass die Diskrepanz der Qualität/Menge das Ergebnis der absichtlichen oder fahrlässigen Maßnahmen des Verkäufers ist. Sollte der Käufer nachweisen, dass der Verkäufer für die Diskrepanz der Qualität/Menge mit Inspektionsbericht haftbar ist, die von einer von einem Verkäufer und Käufer ausgewählten Inspektionsagentur ausgestellt wurde, ist die Verspätungsstrafe aus dem dreistufigen (30.) Tag, an dem Sellerredress die Qualitäts-/Quantitäts -Diskussion ausgewählt wird.
2. Schäden und Kosten
Für den Fall, dass eine der beiden Parteien gegen diesen Vertrag verstößt, haftet die Verstoßpartei für die tatsächlichen Schäden an die andere Partei. Die tatsächlichen Schäden enthalten keine zufälligen, Folge- oder Unfallschaden. Die Verstoßfeier haftet auch für die tatsächlichen angemessenen Kosten, mit denen die andere Partei ihren Schadenersatz beanspruchen und zurückerhalten, einschließlich der obligatorischen Gebühren für die Streitbeschlüsse, beinhaltet jedoch keine Beratungskosten oder Anwaltsgebühren.
3. Gewalt an Majeure
Der Verkäufer haftet nicht für Misserfolg oder Verzögerung bei der Lieferung des gesamten Grundstücks oder eines Teils der Waren im Rahmen dieses Verkaufsvertrags in Folge einer der folgenden Ursachen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Akt Gottes, Feuer, Flut, Sturm Erdbeben, Naturkatastrophen, Maßnahmen zur Regierung oder Herrschaft, Arbeitsstreit oder Streik, terroristische Aktivitäten, Krieg oder Bedrohung oder Krieg, Invasion, Rebellion oder Aufruhr.
4. Anwendbares Gesetz
Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterliegen den PRC -Gesetzen, und die Versandbedingungen werden durch Incoterms 2000 ausgelegt.
5. Schiedsverfahren
Jeglicher Streit, der sich aus der Ausführung von oder im Zusammenhang mit diesem Verkaufsvertrag ergibt, sollte durch Verhandlungen beigelegt werden. Im Fall, dass keine Einigung innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Zeitpunkt des Auftretens von Streitigkeiten erreicht werden kann, wird der Fall der China International Economic and Trade Arbitration Commission in seinem Hauptsitz in Peking vorgelegt Vorgehensweise. Die von der Kommission gewährte Auszeichnung ist für beide Parteien endgültig und verbindlich.
6. Datum des Inkrafttretens
Dieser Verkaufsvertrag wirkt sich auf den Datum in Kraft, an dem der Verkäufer und der Käufer den Vertrag unterzeichnen und an Tag/Monat/Jahr ablaufen soll.